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   OLG Koblenz, 28.07.2008 - 14 W 374/08   

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OLG Koblenz, 28.07.2008 - 14 W 374/08 (https://dejure.org/2008,22552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.07.2008 - 14 W 374/08 (https://dejure.org/2008,22552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 14 W 374/08 (https://dejure.org/2008,22552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1179
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dass bei dieser Lage dem Interesse der Behörde, einen sozialrechtlich nicht verjährten (dazu sogleich unter 6.) Kostenerstattungsanspruch nicht mehr erfüllen zu müssen, ungeachtet der gesetzlichen Wertung des § 63 Abs. 2 SGB X regelmäßig Vorrang gebührt vor dem Interesse eines Widerspruchsführers an der Aufrechterhaltung der Vertrauensbeziehung zu seinem Bevollmächtigten, ist nicht zu erkennen; das gilt erst Recht, wenn dieser - wie hier - einen Gebührenverzicht nach § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO für den Fall eines erfolglosen Widerspruchs in Aussicht stellt, um dem Widerspruchsführer die Verfolgung seiner Rechte zu erleichtern (ebenso im Ergebnis SG Nordhausen vom 24.4.2017 - S 27 AS 1757/15 - AGS 2017, 435, 437 f; SG Neubrandenburg vom 12.4.2018 - S 12 AS 1010/17 - ASR 2018, 156 RdNr 36 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 7.6.2018 - L 10 AS 360/16 - juris RdNr 29 ff; ebenso zur Kostenerstattung nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO OLG Koblenz vom 28.7.2008 - 14 W 374/08 - MDR 2008, 1179; OLG Frankfurt vom 29.7.2010 - 15 W 18/10 - NJW-RR 2011, 499, 500; aA dagegen Feddern in jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 63 RdNr 84) .
  • SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Somit hat auch ein zur Erstattung verpflichteter Dritter auf einen verjährten Anspruch grundsätzlich zu leisten, solange durch den Berechtigten die Einrede der Verjährung nicht erhoben ist (So für den Fall des prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Verfahren nach § 164 VwGO: BayVGH v. 14.07.2003 - Az. 15 C 03.947; OVG Sachsen v. 08.02.2012 - Az. 5 E 56/10; für den Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO OLG Naumburg v. 29.08.2001 - Az. 13 W 439/11; OLG Frankfurt/Main v. 29.07.2010 - Az. 15 W 18/10; OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08).

    Zu denken ist hier beispielsweise an den Wunsch, auch zukünftig die geschäftliche Beziehung aufrecht zu erhalten, oder schlicht den Wunsch, die erbrachte Leistung trotz des Zeitablaufs vergütet zu sehen (vgl. nur die Erwägungen von OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08 für Vergütungsansprüche eines Sachverständigen).

  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 15 W 18/10

    Kostenfestsetzung: Pflicht zur Verjährungseinrede gegenüber einem Dritten auf

    Eine Pflicht, gerade zu Gunsten eines Prozessgegners gleichwohl die Verjährungseinrede erheben zu müssen, ist bei dieser Sachlage fernliegend, wird bei vergleichbarer Fallgestaltung im übrigen auch sonst von der obergerichtlichen Rechtsprechung abgelehnt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28.7.2008 - 14 W 374/08, MDR 2008, 1179; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.3.1996 - W 1/96 RhSch, MDR 1996, 750).
  • OLG Köln, 15.06.2009 - 17 W 26/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrere Rechtsanwälte

    Die etwaige Verjährung der Anwaltsvergütung ist im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann beachtlich, wenn der Mandant selbst sich gegenüber dem Rechtsanwalt auf Verjährung beruft (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.08.2001, 13 W 439/01, BeckRS 2001, 30201916; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2008, 14 W 374/08, BeckRS 2008, 16446 bezüglich der Privatgutachterkosten; Herget in: Zöller, a.a.O., § 104 Rn. 21 "Verjährung").
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